AGBEINKAUFSBEDINGUNGENAGB

1) DEFINITION

Ihr Zweck besteht darin, die wesentlichen Lieferbedingungen festzulegen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden.

2) ANWENDUNG

Die Beschaffungsbedingungen gelten für den Kauf von Komponenten, die mit den Stücklisten unserer Maschinen verbunden sind. Diese Bedingungen treten am 1. Mai 2024 in Kraft.

3) WERKZEUGE UND AUSRÜSTUNG

Alle vom THIBAUT-Konzern gekauften Werkzeuge und Ausrüstungen sind das ausschließliche Eigentum des THIBAUT-Konzerns und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Einkaufsabteilung des THIBAUT-Konzerns nicht modifiziert, verliehen oder übertragen werden. Im Falle des Rückzugs von Werkzeugen, aus Gründen, die den ursprünglichen Verpflichtungen des Lieferanten widersprechen oder aus anderen Gründen (Teilpreis, Nicht-Qualität, inkompatible Lieferzeit, sich geänderte Vertragsbedingungen usw.), dürfen diese nicht vor dem Rückzug in Rechnung gestellt werden. Alle Werkzeuge und Ausrüstungen müssen gemäß den Anforderungen der Einkaufsabteilung identifiziert werden (vernietetes oder geschraubtes Typenschild mit Werkzeugcode und Eigentümername).

4) BESTELLUNG

Die Bestellung wird gemäß der mit der Einkaufsabteilung ausgehandelten Preisliste erstellt. Jede Änderung der Bestellung muss klar im Auftragsbestätigungsschreiben (ARC) angegeben werden. Der THIBAUT-Konzern behält sich das Recht vor, eine festgelegte Preisliste jederzeit neu zu verhandeln. Der Lieferant muss den Erhalt der Bestellung innerhalb von 72 Stunden per E-Mail bestätigen, die an die Personen gerichtet ist, die die Bestellung erteilt haben und für die Auftragsverfolgung verantwortlich sind. Wenn innerhalb von 72 Stunden keine Bestätigung eingegangen ist, wird die Bestellung als akzeptiert betrachtet (Referenz, Lieferzeit, Menge, Lieferadresse, Einkaufseinheit und Preis). Die Zahlungsbedingungen, die zwischen dem THIBAUT-Konzern und dem Lieferanten vereinbart wurden, werden in den Bestellungen erwähnt. Die Zahlungsbedingungen des THIBAUT-Konzerns lauten: 45 Tage Ende des Monats per Überweisung.

5) FRIST

Produkte, Komponenten und Materialien müssen am auf der Bestellung des THIBAUT-Konzerns angegebenen Tag geliefert werden. Eine frühzeitige Lieferung wird telefonisch toleriert und in Absprache mit der Einkaufsabteilung. Etwaige Lieferverzögerungen müssen vom Lieferanten so früh wie möglich gemeldet werden. Für die Zahlung wird das ursprüngliche Datum beibehalten, es sei denn, es liegt eine Verzögerung vor. Jede Überschreitung der Frist, die vom Lieferanten nicht mindestens 15 Kalendertage vor dem geplanten Liefertermin gemeldet wird, wird bei der Bewertung des Lieferanten berücksichtigt.

6) LIEFERKENNZEICHNUNG

Jeder Behälter oder jedes Paket muss ein Etikett oder ein Dokument mit folgenden Angaben tragen: – THIBAUT-Teilenummer und Name – Gelieferte Menge – Chargennummer (Auftragsnummer, OF-Nummer usw.), Herstellungsdatum und Seriennummer.

7) VERPACKUNG UND PALETTIERUNG

Der THIBAUT-Konzern erwartet von seinen Partnern, dass die Verpackung, in der die Teile platziert sind, der erwarteten Qualität entspricht. Jede ungeeignete Verpackung (die die Integrität des Teils nicht gewährleistet) kann Gegenstand einer Nichtkonformität sein, wobei die Kosten direkt dem betroffenen Lieferanten in Rechnung gestellt werden. Zur Information: 20 % der Nichtkonformitäten sind auf ungeeignete Verpackungen zurückzuführen.

8) DOKUMENTATION

Bei Bestellungen von Rohstoffen (Stahl, Edelstahl usw.) ist anzugeben, dass die Bestellung von Analysezertifikaten (oder Konformitätszertifikaten) begleitet sein muss. Die Nichtlieferung dieses Dokuments führt zu einer Mahnung und im Wiederholungsfall zu einer Qualitätsbeschwerde. Für nach Zeichnung hergestellte Komponenten muss der Lieferant bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden ein Qualitätssicherungszertifikat senden können.

9) LIEFERUNG

Die Lieferdokumente müssen THIBAUT-Gruppenbestellreferenzen enthalten. Alle Lieferungen müssen begleitet sein von: – einem Lieferschein mit Angabe der Produktreferenz und des THIBAUT-Gruppenartikelcodes, der entsprechenden Bestellnummer, der gelieferten Menge und der Chargennummer. – Analyse- oder Konformitätszertifikaten, die für Rohstoffe angefordert werden – Konformitätsbericht (falls angefordert) Bitte beachten Sie: Lieferungen können an die Standorte Castres oder Vire erfolgen. Eine Lieferung an die falsche Adresse führt zu einer neuen Lieferung an die richtige Adresse durch den Lieferanten oder, falls dies nicht möglich ist, zu einer pauschalen Nachberechnung und einer Verzögerung bei der Zahlung des Lieferanten. Dies hat Auswirkungen auf die Bewertung des Lieferanten (Lieferzeit und Qualität). Lieferungen erfolgen: Montag bis Freitag: 8.00 bis 15.00 Uhr

10) QUALITÄT

Der THIBAUT-Konzern darf über keine Änderung an der Referenz oder am Herstellungsprozess informiert werden. Jede Änderung muss Gegenstand einer Vorstellung von Anfangsmustern, eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung und möglicher Tests zur Validierung sein. Lieferanten werden einer jährlichen Bewertung unterzogen, die ihnen zur Information und bei Bedarf zur Durchführung von Korrekturmaßnahmen gesendet wird. Eingehende Produkte unterliegen einer administrativen und qualitativen Kontrolle. Im Falle von Nichtkonformität führt dies zu einer Beschwerde oder einer Lieferantenwarnung. Alle Kosten, die durch festgestellte nichtkon

forme Produkte innerhalb des THIBAUT-Konzerns oder an den Standorten seiner Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten, nachdem dessen Verantwortlichkeit klar nachgewiesen wurde. Der Lieferant ermächtigt den THIBAUT-Konzern, jegliche Auditierung seiner Prozesse oder seines Qualitätssystems mit Zugang zu den entsprechenden Dokumenten, Aufzeichnungen und Ergebnissen durchzuführen. Der THIBAUT-Konzern wird eine jährliche Anfrage zur LIEFERANTENQUALITÄTSVERPFLICHTUNG senden, in der Ziele in Bezug auf folgende Punkte genannt werden: – Anzahl der Eingangsprüf- oder Produktionsbeschwerden – Servicequote Wenn wir innerhalb von 8 Tagen keine Antwort von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie alle diese Bedingungen akzeptiert haben, und wenden die Bestimmungen dieses Dokuments entsprechend an.

11) Kosten für Nicht-Qualität

Die Mindestkosten sind die Verwaltungskosten pro Qualitätsbeschwerde: Festpreis: 50 Euro Je nach Fall können zusätzliche Kosten hinzukommen: a) Schrottkosten: + Bei unbearbeiteten Teilen: Der Preis des gekauften Teils + Bei montierten Teilen: – Wenn nicht zerlegbar: Preis des fertigen Teils. – Andernfalls: Preis des gekauften Teils + Kosten der Eingriffsoperation. b) Kosten für die Rücksendung von Teilen an den Lieferanten: Der Lieferant ist verantwortlich für die Rückgewinnung nicht konformer Teile auf eigene Kosten. Werden die Teile nicht innerhalb von 1 Monat zurückgenommen, werden sie auf Kosten des Lieferanten verschrottet (siehe vorherigen Punkt). c) Sortier- und Nacharbeitskosten: – Intern  60 Euro / Stunde oder Lieferant kann einen Leiharbeiter schicken. – Beim Kunden vor Ort  auf der Rechnung des Kunden weitergegeben – Spezialtransport  tatsächliche Kosten

12) QUALITÄTSVERPFLICHTUNG

Unsere Kunden streben immer „0 Fehler“ an. Dieses Ziel erfordert die Umsetzung von Analysen und Aktionsplänen zur Beseitigung der Ursachen für Nichtkonformitäten. Um dies zu erreichen, müssen wir ständig verbessern, und das bedeutet, unsere Lieferanten in folgende Ziele einzubeziehen: – Null gravierende* Beschwerden für das Jahr * gravierende Beschwerde = Beschwerde, die mehr kostet als die minimale Verwaltungskosten pro Qualitätsbeschwerde. – Servicequote: 100 %.

Einkaufsabteilung der THIBAUT-Gruppe